Wir sind uns bewusst, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken. Wir sehen es daher als unsere Aufgabe an, Ihre Privatsphäre zu schützen. Auf dieser Seite teilen wir Ihnen mit, welche Ihrer persönlichen Daten wir abfragen, wenn Sie eine Anfrage (einschließlich einer Beschwerde) an uns richten, warum wir diese persönlichen Daten abfragen und an wen und warum wir Ihre persönlichen Daten weitergeben dürfen. Sie verstehen also genau, wie wir arbeiten.
Die personenbezogenen Daten sind für die (gesetzlichen) Aufgaben der Ombudsstelle Pensionen bestimmt.
Diese Aufgaben sind (wie im Königlichen Erlass vom 27. April 1997 zur Einrichtung eines Ombudsmannes für Renten, der durch das Gesetz vom 12. Dezember 1997 ratifiziert wurde) festgelegt:
Der Ombudsdienst verpflichtet sich, bei der Durchführung dieser Aufgaben alle geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten.
Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Ombudsmannes für Pensionen ist im Königlichen Erlass vom 27. April 1997 zur Einrichtung eines Ombudsmannes für Pensionen enthalten. Dieser Königliche Erlass wurde durch das Gesetz vom 12. Dezember 1997 über die Ratifizierung der nach dem genannten Gesetz vom 26. Juli 1996 erlassenen königlichen Erlasse zur Verwirklichung der Haushaltsbedingungen für die Teilnahme Belgiens an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ratifiziert.
Artikel 19 des Königlichen Erlasses vom 27. April 1997 sieht vor, dass der Bürgerbeauftragte eine Geschäftsordnung mit den Einzelheiten und Fristen für die Behandlung von Beschwerden ausarbeitet.
Die Geschäftsordnung trat am 1. Januar 2000 in Kraft und wurde nach Genehmigung durch den Minister für Pensionen am 4. Februar 2000 im belgischen Amtsblatt veröffentlicht. Eine Ergänzung der Geschäftsordnung (Artikel 14) trat am 1. Januar 2001 in Kraft und wurde im belgischen Amtsblatt vom 16. Dezember 2000 veröffentlicht.
Als Antwort auf eine Anfrage (einschließlich einer Beschwerde), die Sie uns über den Zugang zu den Anträgen des Föderalen Rentendienstes (FPD) und des National Institute for Social Insurance of the Self-Employed (NSSO) übermitteln, kann der Ombudsmann für die Dauer Ihrer Beschwerde (von der Registrierung bis zum endgültigen Abschluss) die folgenden personenbezogenen Daten einsehen:
Für die Abfrage der Informationsdaten und der Identifikationsnummer des LIS-Registers hat die Ombudsstelle für Pensionen die Genehmigung des Fachausschusses des Nationalen Registers eingeholt. Für die Abfrage der Daten in den Datenbanken der FPD und der NOSS hat der Ombudsmann für Renten die Genehmigung des Fachausschusses für soziale Sicherheit und Gesundheit, Abteilung "Soziale Sicherheit", eingeholt.
Ihre Sozialversicherungsdaten werden in der Datenbank des Ombudsmannes für Pensionen gespeichert. Wir speichern auch die persönlichen Daten aus Ihrer Rentenakte, die wir benötigen, um Ihre Beschwerde in einer digitalen Datei auf unserem Netzlaufwerk zu bearbeiten, ohne diese Informationen zu ändern.
Auf Ihre Anfrage hin kann der Bürgerbeauftragte alle Elemente der Pensionsdossiers anfordern, die den Pensionsdiensten zur Verfügung stehen.
Ihre persönlichen Daten (Antrag oder Beschwerde, einschließlich Ihrer Sozialversicherungsnummer, Name, Adresse) können an die belgischen föderalen Pensionsdienste (FPD, RSVZ, HR-Rail, RSZ, Ethias) übermittelt werden, um die Mediation einzuleiten.
Wenn Sie sich noch nicht an den belgischen föderalen Rentendienst gewandt haben, über den Sie sich beschweren, können Ihre persönlichen Daten auch an diesen föderalen belgischen Rentendienst übermittelt werden, damit dieser Ihre Beschwerde bearbeiten kann (der Bürgerbeauftragte für Renten befasst sich ja nur mit Beschwerden zweiter Instanz).
Darüber hinaus können Ihre persönlichen Daten (Antrag oder Beschwerde, einschließlich Ihrer Sozialversicherungsnummer) an Sie übermittelt werden:
Nein. Wir können auch Ihre persönlichen Daten (Antrag oder Beschwerde, einschließlich Ihrer Sozialversicherungsnummer, Name, Adresse) an eine zuständige ausländische Pensionskasse oder einen anderen Ombudsmann weiterleiten.
Der Ombudsmann für Pensionen speichert Ihre persönlichen Daten in einer Datenbank und in einer digitalen Datei. Diese Daten werden für immer gespeichert. Dies ermöglicht es uns, Ihre bisherige(n) Datei(en) im Falle einer von Ihnen eingereichten neuen Beschwerde einzusehen. Auf dieser Grundlage können wir die mögliche Entwicklung Ihrer Beschwerde ermitteln oder Informationen aus Ihren früheren Akten wiederherstellen, die wir benötigen, um unser Urteil zu fällen und das letzte Schreiben zu verfassen, das wir Ihnen am Ende unserer Mediation zusenden.
Die Abfrage Ihrer persönlichen Daten in den Datenbanken der eidgenössischen Rentenversicherungsträger dauert nur für die Dauer Ihrer Beschwerdeakte, d.h. von der Registrierung bis zum endgültigen Abschluss.
Sie haben ein Recht auf Einsicht, Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten und Daten. Zu diesem Zweck wenden Sie sich bitte an die Ombudsstelle für Pensionen, WTC III, Simon Bolivarlaan 30 Bus 5 in 1000 Brüssel oder per E-Mail an klage@ombudsmannpensionen.be.
Sie können auch beantragen, dass Ihre Beschwerde oder Ihr Antrag nicht an einen anderen Dienst weitergeleitet wird (Ombudsmannsdienst, Bundespensionsdienst usw.).
Sie können den Zugang zu Ihren persönlichen Daten widerrufen. Dies bedeutet jedoch, dass wir Ihre Beschwerde nicht mehr weiter bearbeiten können.
Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei der Commission for the Protection of Privacy (CBPL) einzureichen, wenn Sie den Verdacht haben, dass die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten nicht in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften erfolgt.
In seiner Untersuchung beschränkt sich der Ombudsmann für Pensionen auf die Einsichtnahme in Ihre persönlichen Daten, die von den oben genannten Anwendungen der föderalen Pensionsdienste übermittelt und/oder abgefragt werden.
Ombudsdienst Pensionen
W.T.C. III - Bd. Simon Bolivar 30 / 5
1000 Brüssel
mailen Sie an klage@ombudsmannpensionen.be oder dpo@minsoc.fed.be