Eine Beschwerde muss grundsätzlich schriftlich eingereicht werden. Sie kann aber auch telefonisch und mündlich im Büro des Bürgerbeauftragten eingereicht werden. Wie Sie dies am besten tun, erfahren Sie hier.
Einige Beschwerden können wir bearbeiten, andere nicht. Schließlich finden Sie hier einige Beispiele für Beschwerden.