Was tut der Ombudsmann mit Ihren
Klagen?
- Er legt eine Akte an aufgrund Ihrer Beschwerden und der Auskünfte, die der Ombudsmann bei den betreffenden Pensionsdienststellen erhält.
- Er untersucht, ob Ihre Klage begründet ist. Ist etwas schief gelaufen? Wo sitzt der Haken? Bei welcher Dienststelle können Sie Hilfe oder nähere Auskünfte bekommen?
- Wenn der Ombudsmann urteilt, dass Ihre Klage begründet ist, sucht er eine Lösung.
- Die Klagen, die die gesetzlichen Pensionen nicht direkt betreffen, zum Beispiel die Zusatzpensionen oder den vorgezogenen Ruhestand, werden an die zuständige Dienststelle oder zum zuständigen Ombudsmann verwiesen/weitergeleitet.
- Wenn der Ombudsmann feststellt, dass Sie noch keinen vorherigen Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen haben, wird er Sie zuerst dazu bitten.
- Eine Erhebung der Klage vor Gericht unterbricht die Untersuchung des Ombudsmanns nicht.
- Ab dem Empfang Ihrer Klage bis zum Abschluss Ihrer Akte werden Sie regelmäßig vom Ombudsmann über den Stand der Dinge informiert.
Müssen sie bezahlen?
Nein, diese Dienstleistung ist kostenlos.